Auch nach der Bauabnahme haben Bauherren innerhalb der Gewährleistung einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Hierzu sollte das Haus spätestens vier Jahre nach der Abnahme gründlich geprüft werden.

Nutzen Sie diese Frist denn sonst verlieren Sie sehr viel Geld im Falle eines Schadens.

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