Confido FAQ Teil 2 Preisanstieg bei Baustoffen: Wer zahlt die Mehrkosten bei bestehenden Verträgen?
Bauunternehmer und Bauherren stehen aktuell unter einem massiven Kostendruck. Die unvorhergesehenen, rasanten Preissteigerungen für Baustoffe waren nicht vorhersehbar. Daher haben Bauunternehmer in der Regel einen Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB. Die Mehrkosten sind sodann angemessen zu verteilen. Aufgrund der Wertungen des Gesetzgebers und der öffentlichen Hand ist eine Anpassung angemessen, wenn der Auftraggeber mindestens 85 % und der Auftragnehmer nicht mehr als 15 % von den nachgewiesenen Mehrkosten tragen. Dies gilt für öffentliche Bauaufträge genauso wie für private Bauverträge.
Die Frage, wer bei bestehenden Verträgen die nachträglich eingetretenen Mehrkosten für Baustoffe zu tragen hat, stellt sich bei öffentlichen und privaten Bauverträgen gleichermaßen. Sofern in dem betreffenden Bauvertrag eine Preisgleitklausel vereinbart ist, ist die Verteilung der Mehrkosten zumindest im Anwendungsbereich dieser Klauseln geregelt.
Wenn jedoch keine Preisgleitklauseln vereinbart sind und auch außerhalb des Anwendungsbereichs wird man zu dem Ergebnis kommen, dass der Auftragnehmer und der Auftraggeber sich die erheblichen Mehrkosten wegen der massiven Preissteigerungen für Baustoffe teilen müssen. Bei bestehenden Verträgen stellt es eine angemessene Verteilung der nachgewiesenen Mehrkosten im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten dar, wenn diese mindestens mit 85 % zu Lasten des Auftraggebers und höchstens mit 15 % zu Lasten des Auftragnehmers vereinbart wird.
Es gibt keine geschriebene gesetzliche Regelung, die die Verteilung der rasant gestiegenen Mehrkosten festlegt. Gleichwohl gelangt man zu der vorgenannten Verteilungsquote 85 % zu 15 % aufgrund folgender Rahmenbedingungen:
Grundsätzlich gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Zwischen Vertragsschluss und Vertragsausführung können jedoch oftmals viele Monate vergehen, insbesondere wenn die Vertragsausführung selbst über einen mehrmonatigen Zeitraum erfolgt. Währenddessen kann sich der Einkaufspreis für die Baustoffe erheblich ändern. Dieses Preisänderungsrisiko trägt grundsätzlich allein der Auftragnehmer, soweit es für ihn im üblichen Rahmen kalkulierbar ist.
Infolge der Corona-Pandemie haben aber vielerorts die gesetzlichen Restriktionen zu Störungen in den Lieferketten geführt. Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen waren die Folge. Seit Ende Februar 2022 wurde die Marktsituation durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit einhergehende Kostenexplosion für Strom und Gas nochmals verschärft, indem auch die Kosten für die Produktion der Baustoffe massiv angestiegen sind. Manche Baustoffe aus Russland oder der Ukraine waren auch gar nicht mehr verfügbar.
Die inzwischen eingetretenen Materialpreissteigerungen konnte kein Bauunternehmer im Voraus seriös einkalkulieren, und auch die Preissteigerungen in den kommenden Monaten sind weiterhin schwer kalkulierbar, zumal sie nicht linear verlaufen.